Kurzarbeitergeld – Anzeige, Antrag und Berechnung
Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Erfahren
Sie, wie Sie Kurzarbeitergeld anzeigen, beantragen und berechnen können.
Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder auch ein unvorhersehbares Ereignis kann Kurzarbeit in Ihrem Betrieb notwendig machen. Mit Kurzarbeitergeld können die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen
werden.
Betriebe können Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monate lang erhalten.
Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für
Kurzarbeitergeld und wie das Verfahren zur Anzeige und zur Beantragung abläuft in
unseren beiden Videos auf der Seite So beantragen Sie Kurzarbeitergeld.
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld erfordert, dass Ihr Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So müssen zum Beispiel …
- mindestens 10 Prozent Ihrer Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
- Ihre Angestellten Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben (bis auf bestimmte Ausnahmen).
Höhe des Kurzarbeitergeldes
Ihre Beschäftigten erhalten 60 Prozent des
Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent).
Für Beschäftigte, deren Entgelt im jeweiligen Kalendermonat mindestens
die Hälfte verringert ist, gilt:
- Ab dem 4.
Bezugsmonat beträgt das Kurzarbeitergeld 70 Prozent des
Netto-Gehaltes (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 77 Prozent).
- Ab dem 7.
Bezugsmonat beträgt das Kurzarbeitergeld 80 Prozent des
Netto-Gehaltes (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 87 Prozent).
Hinweis: Alle oben genannten Voraussetzungen und
Angaben – mit Ausnahme der Bezugsdauer – gelten befristet bis 31. Dezember
2021, soweit Sie spätestens für März 2021 erstmalig Kurzarbeitergeld
erhalten.